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Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen § 8., BGBl. Nr. 273/1996, gültig ab 21.06.1996

§ 8.

Leichenwagen sind Fahrzeuge, die so konstruiert sind, daß sie sich sowohl von der Bauweise (geschlossenes Führerhaus, durchgehende seitliche Verglasung des Laderaumes) als auch von der Ausstattung (spezielle Vorrichtungen für den Sargtransport) her wesentlich von den üblichen Typen von Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen unterscheiden.

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