Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen § 3., BGBl. Nr. 273/1996, gültig ab 21.06.1996

§ 3.

Geländewagen und Stationswagen sind Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen, ausgenommen es liegen die Voraussetzungen für einen Kastenwagen (§ 5) oder Pritschenwagen (§ 7) vor.

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