Umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferungen und des Vorsteuerabzuges ausländische Unternehmer § 3., BGBl. II Nr. 584/2003, gültig ab 24.12.2003
§ 3.
Diese Verordnung ist auf steuerbare Umsätze und sonstige Vorgänge anzuwenden, die nach dem ausgeführt werden bzw. sich ereignen.
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