Schätzungsrichtlinien für den Eigenverbrauch § 3., BGBl. Nr. 628/1983, gültig ab 24.12.1983

§ 3.

(1) Diese Verordnung ist erstmals auf den Veranlagungszeitraum 1984 anzuwenden. Die Verordnung vom 15. Feber 1973, BGBl. Nr. 86, ist letztmals auf den Veranlagungszeitraum 1983 anzuwenden.

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