Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern § 3., BGBl. Nr. 627/1983, gültig von 01.01.1984 bis 10.01.1997

1. ABSCHNITT Freiberuflich tätige Unternehmer

§ 3.

Die Durchschnittssätze betragen für

vH des

Umsatzes

1. praktische Ärzte (ausgenommen praktische

Ärzte mit Hausapotheke) .............................. 1,5

2. Fachärzte (ausgenommen Zahnärzte und

Röntgenfachärzte) .................................... 1,4

3. praktische Ärzte mit Hausapotheke .................... 6,6

4. Röntgenfachärzte ..................................... 2,8

5. Zahnärzte und Dentisten .............................. 4,2

6. Tierärzte ............................................ 4,9

7. Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare .............. 1,7

8. Wirtschaftstreuhänder ................................ 1,7

9. staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker ........ 2,8

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