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Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern § 3., BGBl. II Nr. 6/1997, gültig ab 11.01.1997

1. ABSCHNITT Freiberuflich tätige Unternehmer

§ 3.

Die Durchschnittssätze betragen für

vH des

Umsatzes

6. Tierärzte 4,9

7. Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare 1,7

8. Wirtschaftstreuhänder 1,7

9. staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker 2,8

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