Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern § 3., BGBl. II Nr. 6/1997, gültig ab 11.01.1997
1. ABSCHNITT Freiberuflich tätige Unternehmer
§ 3.
Die Durchschnittssätze betragen für
vH des
Umsatzes
6. Tierärzte 4,9
7. Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare 1,7
8. Wirtschaftstreuhänder 1,7
9. staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker 2,8
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
FAAAA-77273