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Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern § 2., BGBl. Nr. 627/1983, gültig von 01.01.1984 bis 30.11.2001

1. ABSCHNITT Freiberuflich tätige Unternehmer

§ 2.

Die Durchschnittssätze gelten für Unternehmer, deren Umsatz nach § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972 im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 3,5 Millionen Schilling betragen hat.

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