Feststellung von Durchschnittssätzen für Gruppen von Bestandobjekten für die Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr § 3., BGBl. II Nr. 242/1999, gültig von 22.07.1999 bis 31.12.2001

§ 3.

Ist die Höhe der Leistungen im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld ziffernmäßig unbekannt, so sind folgende Werte exklusive Umsatzsteuer je Monat und je Quadratmeter Nutzfläche anzusetzen:

a) für Betriebskosten (ohne Heizung und ohne Warmwasser) ... 18 S,

b) für die Heizkosten ....................................... 8 S,

c) für die Warmwasserkosten ................................. 4 S.

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