Feststellung von Durchschnittssätzen für Gruppen von Bestandobjekten für die Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr § 3., BGBl. II Nr. 469/2001, gültig ab 01.01.2002
§ 3.
Ist die Höhe der Leistungen im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld ziffernmäßig unbekannt, so sind folgende Werte exklusive Umsatzsteuer je Monat und je Quadratmeter Nutzfläche anzusetzen:
a) für Betriebskosten (ohne Heizung und ohne Warmwasser) 1,30 Euro,
b) für die Heizkosten 0,58 Euro,
c) für die Warmwasserkosten 0,29 Euro.
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