Besteuerung von Einkünften der Gesellschafter-Dienstnehmer liechtensteinischer Kapitalgesellschaften § 2., BGBl. II Nr. 215/2001, gültig ab 01.07.2001

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit in Kraft und ist auf die ab diesem Zeitpunkt zufließenden Einkünfte anzuwenden.

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