TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Nachweis der Beförderung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen § 5. Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, BGBl. Nr. 401/1996, gültig ab 09.08.1996

§ 5. Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen muß der Unternehmer die Voraussetzungen der Steuerbefreiung einschließlich Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers buchmäßig nachweisen. Die Voraussetzungen müssen leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
GAAAA-77264