§ 5.
Die Bausparkasse hat im Zuge der Anforderung des zu erstattenden Steuerbetrages im Wege des Datenträgeraustausches oder der automationsunterstützten Datenübermittlung folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung dem Finanzamt Wien 1/23 zu übermitteln:
- Bezeichnung der Bausparkasse
- Nummer des Bausparvertrages
- Name des Abgabepflichtigen
- Sozialversicherungsnummer des Abgabepflichtigen (wurde für den Abgabepflichtigen eine Versicherungsnummer nicht vergeben, ist das Geburtsdatum anzuführen)
- Adresse des Abgabepflichtigen
- Name des (Ehe-)Partners, wenn der Erhöhungsbetrag geltend gemacht wurde
- Sozialversicherungsnummer des (Ehe-)Partners, wenn der Erhöhungsbetrag geltend gemacht wurde (wurde für den (Ehe-)Partner eine Versicherungsnummer nicht vergeben, ist das Geburtsdatum anzuführen)
- Name des Kindes, wenn der Erhöhungsbetrag geltend gemacht wurde
- Sozialversicherungsnummer des Kindes, wenn der Erhöhungsbetrag geltend gemacht wurde (wurde für das Kind eine Versicherungsnummer nicht vergeben, ist das Geburtsdatum anzuführen)
- Beginn der Prämienbegünstigung für mitberücksichtigte Personen
- Bemessungsgrundlage für die Prämienbegünstigung (eingezahlte prämienwirksame Beiträge)
- Vertragsbeginn des Bausparvertrages
- Ende der Prämienbegünstigung.
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