zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Bausparen gemäß § 108 EStG 1988 § 11. VI. Zeitliche Anwendung, BGBl. II Nr. 296/2005, gültig ab 10.09.2005

§ 11. VI. Zeitliche Anwendung

Diese Verordnung ist erstmals auf Abgabenerklärungen, die ab dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung unterschrieben werden, anzuwenden; die § 8 bis 10 sind auch auf zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Bausparverträge anzuwenden. Die Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß § 108 EStG 1988 kann bis auch in der Form der im Anhang zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Bausparen gemäß § 108 EStG in der Fassung BGBl. II Nr. 515/1999 kundgemachten Abgabenerklärung beantragt werden.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
BAAAA-77257