§ 10.
Die Bausparkasse hat im Zuge der Mitteilung der Höhe der zurückgezahlten Steuererstattung im Wege des Datenträgeraustausches oder der automationsunterstützten Datenübermittlung folgende Daten auf Grund der Erklärungen dem Finanzamt zu übermitteln:
- Bezeichnung der Bausparkasse
- Nummer des Bausparvertrages
- Name des Abgabepflichtigen
- Sozialversicherungsnummer des Abgabepflichtigen (wurde für den Abgabepflichtigen eine Versicherungsnummer nicht vergeben, ist das Geburtsdatum anzuführen)
- Adresse des Abgabepflichtigen
- Vertragsbeginn des Bausparvertrages
- Datum des Endes der Prämienbegünstigung
- Erstattungsbetrag
- Verwendungsgrund
- Name und Adresse des gesetzlichen Vertreters.
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