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Bausparen gemäß § 108 EStG 1988 § 1. I. Erklärungen gemäß § 108 Abs. 3 und 7 EStG 1988, BGBl. II Nr. 296/2005, gültig ab 10.09.2005

§ 1. I. Erklärungen gemäß § 108 Abs. 3 und 7 EStG 1988

Der Abgabenpflichtige hat die Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß § 108 EStG 1988 (Bausparprämie) nach dem in Anhang 1 zu dieser Verordnung kundgemachten amtlichen Vordruck (Abgabenerklärung) zu beantragen sowie die widmungsgemäße Verwendung der begünstigten Beiträge und Erstattungsbeträge oder der Sicherstellung gemäß § 108 Abs. 7 Z 2 EStG 1988 nach dem in Anhang 2 zu dieser Verordnung kundgemachten amtlichen Vordruck (Abgabenerklärung) zu erklären. Erstellt die Bausparkasse die Abgabenerklärung gemäß Anhang 1 nach diesem amtlichen Vordruck, können für die Eintragungen unter “Angaben zum Kind bzw. zu den Kindern (nur bei Erhöhungsbetrag)” eine oder mehrere Zeilen vorgesehen werden.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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BAAAA-77257