UVP-G 2000 § 41. Eigener Wirkungsbereich der
Gemeinden, BGBl. Nr. 697/1993, gültig von 01.07.1994 bis 10.08.2000
7. ABSCHNITT GEMEINSAME BESTIMMUNG
§ 41. Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinden sind im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.
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