UStBLV § 3., BGBl. II Nr. 214/2018, gültig von 01.01.2019 bis 28.12.2020
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit in Kraft und ist erstmals auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem ausgeführt werden bzw. sich ereignen.
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