UStBBKV § 1., BGBl. II Nr. 369/2013, gültig ab 27.11.2013
§ 1.
Bei den in § 2 angeführten Umsätzen wird die Umsatzsteuer vom Leistungsempfänger geschuldet, wenn dieser Unternehmer ist. Der leistende Unternehmer haftet für diese Steuer.
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