§ 1. Anmeldung zur Unternehmerprüfung
Der Anmeldung zur Unternehmerprüfung sind anzuschließen
a) Urkunden zum Nachweis des Vor- und Familiennamens,
b) der Nachweis über die Entrichtung der Prüfungsgebühr, sofern die Person gemäß § 4 Abs. 2 zur Entrichtung verpflichtet ist.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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