§ 6. In-Kraft-Treten
§ 1, § 2, § 4 und § 5 Abs. 1 in der Fassung des Handelsrechts-Änderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 120/2005, treten mit in Kraft. § 4 ist in dieser Fassung auf Umwandlungen anzuwenden, die nach dem zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldet werden.
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BAAAA-77231