UmwG § 4. Firmenfortführung, BGBl. I Nr. 120/2005, gültig ab 01.01.2007

§ 4. Firmenfortführung

Führt der Hauptgesellschafter das von der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft betriebene Unternehmen weiter, kann er die bisherige Firma unter den Voraussetzungen des § 22 UGB fortführen.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAA-77231