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Neuordnung der Rechtsstellung des unehelichen Kindes § 5., BGBl. Nr. 342/1970, gültig ab 01.07.1971

§ 5.

Die Bestimmungen der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom , BGBl. Nr. 55/1955, soweit nach diesen Bestimmungen die inländische Gerichtsbarkeit gegeben ist oder durch sie das anzuwendende Recht bestimmt wird, werden durch dieses Bundesgesetz nicht berührt.

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