ÜbG § 2. Geltungsbereich, gültig von 01.01.1999 bis 31.12.1998

1. Teil Allgemeines

§ 2. Geltungsbereich

Dieses Bundesgesetz gilt für öffentliche Angebote zum Erwerb von Beteiligungspapieren, die von einer Aktiengesellschaft mit Sitz im Inland ausgegeben wurden und an einer österreichischen Börse zum amtlichen Handel oder zum geregelten Freiverkehr zugelassen sind.

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