TransV 2018 § 6. Meldeformular, BGBl. II Nr. 392/2017, gültig ab 03.01.2018

2. Abschnitt Meldungen über Änderungen bedeutender Beteiligungen

§ 6. Meldeformular

Für eine Mitteilung an die FMA gemäß den § 130 bis 133 in Verbindung mit § 134 Abs. 1 BörseG 2018 ist die Web-Applikation auf der Internetseite der FMA zu verwenden, welche das Formular in der Anlage elektronisch unterstützt wiedergibt. Für die Mitteilung an den Emittenten und das Börseunternehmen gemäß den § 130 bis 133 in Verbindung mit § 134 Abs. 1 BörseG 2018 ist das von der im ersten Satz genannten Web-Applikation automatisch generierte Formular zu verwenden, welches das Formular in der Anlage mit den entsprechend befüllten Daten der jeweiligen Meldung elektronisch unterstützt wiedergibt.

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