TNG 2011 ANHANG IV FORMBLATT FÜR INFORMATIONEN ZU TAUSCHVERTRÄGEN, BGBl. I Nr. 8/2011, gültig ab 23.02.2011

8. Abschnitt Schlussbestimmungen

ANHANG IV FORMBLATT FÜR INFORMATIONEN ZU TAUSCHVERTRÄGEN

Teil 1:


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Identität, Wohnsitz und Rechtsstellung des (der) Gewerbetreibenden, der (die) Vertragspartei(en) sein wird (werden):
Kurze Beschreibung des Produkts:
Genaue Angabe der Art und des Inhalts des Rechts (der Rechte):
Genauer Zeitraum, in dem das im Vertrag vorgesehene Recht ausgeübt werden kann, sowie gegebenenfalls seine Geltungsdauer:
Zeitpunkt, ab dem der Verbraucher das im Vertrag vorgesehene Recht wahrnehmen kann:
Preis, den der Verbraucher für die Mitgliedschaft im Tauschsystem zu zahlen hat:
Kurze Beschreibung der obligatorischen zusätzlichen Kosten, die nach dem Vertrag zu übernehmen sind; Art der Kosten und Angabe der Beträge (z. B. jährliche Gebühren, andere regelmäßig anfallende Gebühren, besondere Abgaben, lokale Steuern):
Zusammenfassung der wichtigsten dem Verbraucher zur Verfügung gestellten Dienstleistungen:
Sind diese in die oben angegebenen Kosten eingeschlossen?
Falls nicht, Angabe dazu, was eingeschlossen ist und wofür gesondert zu bezahlen ist (Art der Kosten und Angabe der Beträge; z. B. geschätzter Preis für einen individuellen Tausch, einschließlich möglicher Zusatzkosten):
Hat der Gewerbetreibende einen Verhaltenskodex (-kodizes) unterzeichnet, und falls ja, wo ist (sind) diese(r) zu finden?

Teil 2:


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Allgemeines
– Der Verbraucher hat ab Abschluss des Vertrags oder eines verbindlichen Vorvertrags bzw. jeweils ab Erhalt des Vertrags, wenn dieser zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, das Recht, den Vertrag binnen 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Wird der Tauschvertrag zusammen mit dem Teilzeitnutzungsvertrag und zum gleichen Zeitpunkt wie dieser angeboten, so gilt für beide Verträge nur eine einheitliche Widerrufsfrist.
– Während dieser Widerrufsfrist sind Anzahlungen durch den Verbraucher verboten. Das Anzahlungsverbot betrifft jede Art von Gegenleistung, einschließlich Zahlung, Sicherheitsleistungen, Sperrbeträge auf Konten, ausdrückliche Schuldanerkenntnisse usw. Es bezieht sich nicht nur auf Zahlungen an den Gewerbetreibenden, sondern auch an Dritte.
– Der Verbraucher trägt keine anderen als die im Vertrag angegebenen Kosten oder Verpflichtungen.
– Nach dem internationalen Privatrecht kann der Vertrag einem anderen Recht unterliegen als dem Recht des Mitgliedstaats, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, und mit etwaigen Streitigkeiten können andere Gerichte befasst werden als die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Unterschrift des Verbrauchers:

Teil 3:


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Zusätzliche Informationen, auf die der Verbraucher Anspruch hat, und Angabe, wo genau sie erhältlich sind (z. B. Angabe des Kapitels in einer allgemeinen Broschüre), sofern sie nicht hier angegeben werden:
1. INFORMATIONEN ÜBER DIE ERWORBENEN RECHTE
– Erläuterungen darüber, wie das Tauschsystem funktioniert; Möglichkeiten und Modalitäten für einen Tausch; Angabe des dem Teilzeitnutzungsrecht des Verbrauchers im Tauschsystem zugeordneten Werts sowie einige Beispiele konkreter Tauschmöglichkeiten;
– Angabe der Zahl der zur Verfügung stehenden Ferienanlagen und der Mitgliederzahl des Tauschsystems, einschließlich der Beschränkungen der Verfügbarkeit bestimmter vom Verbraucher gewählter Unterkünfte, z. B. aufgrund besonders hoher Nachfrage zu bestimmten Zeiten, gegebenenfalls der Notwendigkeit, lange im Voraus zu buchen, sowie von Wahlbeschränkungen, die sich aus den vom Verbraucher in das Tauschsystem eingebrachten Teilzeitnutzungsrechten ergeben.
2. INFORMATIONEN ÜBER DIE IMMOBILIEN
– Kurze und angemessene Beschreibung der Immobilien und ihrer Belegenheit; angemessene Beschreibung der Unterkunft und der Einrichtungen, sofern sich der Vertrag nicht auf eine Immobilie, sondern auf eine andere Unterkunft bezieht; Angaben dazu, wo der Verbraucher weitere Informationen erhalten kann.
3. INFORMATIONEN ÜBER DIE KOSTEN
– Information über die Pflicht des Gewerbetreibenden, bei jedem Tauschvorschlag vor der Einleitung eines Tausches ausführliche Informationen über etwaige zusätzliche Kosten zu geben, die bei dem Tausch auf den Verbraucher zukommen.
4. INFORMATIONEN ÜBER DIE BEENDIGUNG DES VERTRAGS
– Gegebenenfalls Informationen über die Modalitäten der Beendigung akzessorischer Verträge und die Rechtsfolgen der Beendigung;
– Bedingungen für die Vertragsbeendigung, Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung sowie Informationen über die Haftung des Verbrauchers für Kosten, die möglicherweise aufgrund der Vertragsbeendigung anfallen.
5. WEITERE ANGABEN
– Angabe der Sprache(n), in der (denen) der Schriftverkehr mit dem Gewerbetreibenden in Bezug auf den Vertrag, z. B. über die Behandlung von Anfragen und Beschwerden, abgefasst werden kann;
– gegebenenfalls Angaben über außergerichtliche Schlichtungsmöglichkeiten.

Bestätigung des Erhalts der Informationen:

Unterschrift des Verbrauchers:

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAA-77221