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TNG 2011 ANHANG I FORMBLATT FÜR INFORMATIONEN ZU TEILZEITNUTZUNGSVERTRÄGEN, BGBl. I Nr. 8/2011, gültig ab 23.02.2011

8. Abschnitt Schlussbestimmungen

ANHANG I FORMBLATT FÜR INFORMATIONEN ZU TEILZEITNUTZUNGSVERTRÄGEN

Teil 1:


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Identität, Wohnsitz und Rechtsstellung des (der) Gewerbetreibenden, der (die) Vertragspartei(en) sein wird (werden):
Kurze Beschreibung des Produkts (z. B. Beschreibung der Immobilie):
Genaue Angabe der Art und des Inhalts des Rechts (der Rechte):
Genauer Zeitraum, in dem das im Vertrag vorgesehene Recht ausgeübt werden kann, sowie gegebenenfalls seine Geltungsdauer:
Zeitpunkt, ab dem der Verbraucher das im Vertrag vorgesehene Recht wahrnehmen kann:
Sofern der Vertrag eine bestimmte im Bau befindliche Immobilie betrifft, Zeitpunkt, ab dem die Unterkunft und die Versorgungsleistungen/Einrichtungen fertig gestellt/verfügbar sind:
Preis, den der Verbraucher für den Erwerb des Rechts (der Rechte) zu zahlen hat:
Kurze Beschreibung der obligatorischen zusätzlichen Kosten, die nach dem Vertrag zu übernehmen sind; Art der Kosten und Angabe der Beträge (z. B. jährliche Gebühren, andere regelmäßig anfallende Gebühren, besondere Abgaben, lokale Steuern):
Zusammenfassung der wichtigsten dem Verbraucher zur Verfügung gestellten Versorgungsleistungen (z. B. Strom, Wasser, Instandhaltung, Müllabfuhr) und Angabe des vom Verbraucher für diese Leistungen zu entrichtenden Betrags:
Zusammenfassung der dem Verbraucher zur Verfügung gestellten Einrichtungen (z. B. Schwimmbad oder Sauna):
Sind diese Einrichtungen in den oben angegebenen Kosten eingeschlossen?
Falls nicht, Angabe dazu, was eingeschlossen ist und wofür gesondert zu bezahlen ist:
Besteht die Möglichkeit, einem Tauschsystem beizutreten?
Wenn ja, Name des Tauschsystems:
Angabe der Kosten der Mitgliedschaft/des Tausches:
Hat der Gewerbetreibende einen Verhaltenskodex (-kodizes) unterzeichnet, und falls ja, wo ist (sind) diese(r) zu finden?

Teil 2:


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Allgemeines
– Der Verbraucher hat ab Abschluss des Vertrags oder eines verbindlichen Vorvertrags bzw. jeweils ab Erhalt des Vertrags, wenn dieser zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, das Recht, den Vertrag binnen 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
– Während dieser Widerrufsfrist sind Anzahlungen durch den Verbraucher verboten. Das Anzahlungsverbot betrifft jede Art von Gegenleistung, einschließlich Zahlung, Sicherheitsleistungen, Sperrbeträge auf Konten, ausdrückliche Schuldanerkenntnisse usw. Es bezieht sich nicht nur auf Zahlungen an den Gewerbetreibenden, sondern auch an Dritte.
– Der Verbraucher trägt keine anderen als die im Vertrag angegebenen Kosten oder Verpflichtungen.
– Nach dem internationalen Privatrecht kann der Vertrag einem anderen Recht unterliegen als dem Recht des Mitgliedstaats, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, und mit etwaigen Streitigkeiten können andere Gerichte befasst werden als die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Unterschrift des Verbrauchers:

Teil 3:


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Zusätzliche Informationen, auf die der Verbraucher Anspruch hat, und Angabe, wo genau sie erhältlich sind (z. B. Angabe des Kapitels in einer allgemeinen Broschüre), sofern sie nicht hier angegeben werden:
1. INFORMATIONEN ÜBER DIE ERWORBENEN RECHTE
– Angabe der Bedingungen für die Ausübung des im Vertrag vorgesehenen Rechts im Gebiet des Mitgliedstaats (der Mitgliedstaaten), in dem die betreffende(n) Immobilie(n) belegen ist (sind), und Angabe, ob diese Bedingungen erfüllt wurden oder, falls dies nicht der Fall ist, welche Bedingungen noch erfüllt werden müssen;
– falls der Vertrag Rechte verleiht, eine aus einer Gruppe von Unterkünften auszuwählende Unterkunft zu nutzen: Informationen über Einschränkungen der Möglichkeit für den Verbraucher, eine beliebige Unterkunft dieser Gruppe zu einem beliebigen Zeitpunkt zu nutzen.
2. INFORMATIONEN ÜBER DIE IMMOBILIEN
– Genaue und detaillierte Beschreibung der Immobilie und ihrer Belegenheit, sofern sich der Vertrag auf eine bestimmte Immobilie bezieht; genaue Beschreibung der Immobilien und ihrer Belegenheit, sofern sich der Vertrag auf eine Reihe von Immobilien („multi-resorts“) bezieht; angemessene Beschreibung der Unterkunft und der Einrichtungen, sofern sich der Vertrag nicht auf eine Immobilie, sondern auf eine andere Unterkunft bezieht;
– Angabe der Versorgungsleistungen (z. B. Strom, Wasser, Instandhaltung, Müllabfuhr), die dem Verbraucher zur Verfügung stehen oder zur Verfügung stehen werden, sowie der Nutzungsbedingungen;
– gegebenenfalls Angabe der gemeinsamen Einrichtungen wie Schwimmbad, Sauna usw., zu denen der Verbraucher Zugang hat oder erhalten kann, sowie der Zugangsbedingungen.
3. ZUSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN FÜR IM BAU BEFINDLICHE UNTERKÜNFTE (gegebenenfalls)
– Angaben zum Stand der Arbeiten an der Unterkunft, den Versorgungsleistungen, die für die uneingeschränkte Nutzung der Unterkunft erforderlich sind (Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonanschlüsse), und allen Einrichtungen, zu denen der Verbraucher Zugang haben wird;
– Angabe der Fertigstellungsfrist der Unterkunft und der Versorgungsleistungen, die für die uneingeschränkte Nutzung der Unterkunft erforderlich sind (Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonanschlüsse), und realistische Einschätzung der Fertigstellungsfrist aller Einrichtungen, zu denen der Verbraucher Zugang haben wird;
– Angabe des Aktenzeichens der Baugenehmigung sowie der Bezeichnung(en) und der vollständigen Anschrift(en) der zuständigen Behörde(n);
– Garantie für die Fertigstellung der Unterkunft oder Garantie für die Rückzahlung aller getätigten Zahlungen für den Fall, dass die Unterkunft nicht fertig gestellt wird, sowie gegebenenfalls Angabe der Bedingungen für die Anwendung solcher Garantien.
4. INFORMATIONEN ÜBER DIE KOSTEN
– Genaue und angemessene Beschreibung sämtlicher Kosten in Verbindung mit dem Teilzeitnutzungsvertrag; genaue und angemessene Beschreibung der Art und Weise, wie diese Kosten auf den Verbraucher umgelegt werden, sowie Angaben dazu, wie und wann diese Kosten erhöht werden können; Verfahren für die Berechnung der Kosten für die Nutzung der jeweiligen Immobilie durch den Verbraucher, der gesetzlichen Kosten (z. B. Steuern und Abgaben) sowie der zusätzlichen Gemeinkosten (z. B. für Verwaltung, Instandhaltung und Reparaturen);
– gegebenenfalls Angaben darüber, ob Belastungen, Hypotheken, Grundpfandrechte oder andere dingliche Rechte auf die Unterkunft im Grundbuch eingetragen sind.
5. INFORMATIONEN ÜBER DIE BEENDIGUNG DES VERTRAGS
– gegebenenfalls Informationen über die Modalitäten der Beendigung akzessorischer Verträge und die Rechtsfolgen der Beendigung;
– Bedingungen für die Vertragsbeendigung, Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung sowie Informationen über die Haftung des Verbrauchers für Kosten, die möglicherweise aufgrund der Vertragsbeendigung anfallen.
6. WEITERE ANGABEN
– Angaben darüber, wie Instandhaltung und Reparaturen sowie Organisation und Verwaltung des Eigentums geregelt sind, sowie darüber, ob und inwieweit der Verbraucher in diesen Fragen Einfluss nehmen und mitentscheiden kann;
– Angaben darüber, ob eine Beteiligung an einem System für den Wiederverkauf der vertraglichen Rechte möglich ist, Angaben zu dem entsprechenden System sowie Angabe der Kosten, die mit dem Wiederverkauf im Rahmen dieses Systems verbunden sind;
– Angabe der Sprache(n), in der (denen) nach dem Kauf den Vertrag betreffende Mitteilungen, z. B. über Verwaltungsentscheidungen, Kostenerhöhungen und die Behandlung von Anfragen und Beschwerden, abgefasst werden können;
– gegebenenfalls Angaben über außergerichtliche Schlichtungsmöglichkeiten.

Bestätigung des Erhalts der Informationen:

Unterschrift des Verbrauchers:

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAA-77221