TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
TNG 2011 § 8. Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist, BGBl. I Nr. 8/2011, gültig ab 23.02.2011

4. Abschnitt Rücktritt vom Vertrag

§ 8. Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist

(1) Der Verbraucher kann binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von einem in § 1 genannten Vertrag oder von einem auf den Abschluss eines dieser Verträge gerichteten Vorvertrag zurücktreten.

(2) Die Frist zum Rücktritt beginnt

1. mit dem Tag des Abschlusses des Vertrags oder des verbindlichen Vorvertrags oder

2. mit dem Tag, an dem der Verbraucher das Dokument über den Vertrag oder den verbindlichen Vorvertrag erhält, sofern dieser nach dem in Z 1 genannten Zeitpunkt liegt.

(3) Hat der Verbraucher nicht nur einen Teilzeitnutzungsvertrag, sondern auch einen Tauschsystemvertrag, der ihm gleichzeitig mit dem Teilzeitnutzungsvertrag angeboten wurde, oder darauf gerichtete Vorverträge abgeschlossen, so gilt für beide Verträge nur eine einheitliche Rücktrittsfrist, für deren Berechnung allein der Teilzeitnutzungsvertrag maßgeblich ist.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
SAAAA-77221