TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
TNG 2011 § 11. Kostenfreiheit des Rücktritts, BGBl. I Nr. 8/2011, gültig ab 23.02.2011

4. Abschnitt Rücktritt vom Vertrag

§ 11. Kostenfreiheit des Rücktritts

Tritt der Verbraucher gemäß § 8 ff vom Vertrag zurück, so dürfen ihm keine Kosten auferlegt werden. Wurde vor dem Rücktritt bereits eine Leistung an ihn erbracht, so muss er dafür kein Entgelt entrichten.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
SAAAA-77221