2. ABSCHNITT Straßenverkehr
§ 6.
Die Betriebsstatistik hat die Kraftfahrzeugkilometer, getrennt nach Transport- und Leer- sowie nach Inlands- und Auslandsstrecken zu umfassen, wobei dabei auch der Stand des Kontrollgerätes oder des Wegstreckenmessers zu Beginn und zum Ende des Berichtszeitraumes für die Erhebung herangezogen werden kann.
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