4. ABSCHNITT Straf- und Schlußbestimmungen
§ 18.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom über statistische Erhebungen im Bereich des Straßen- und Schienengüterverkehrs sowie über die Führung von Begleitdokumenten im Straßengüterverkehr (Straßen- und Schienengüterverkehrsstatistikverordnung), BGBl. Nr. 290/1983, außer Kraft.
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