1. ABSCHNITT Allgemeines
§ 1.
Das Österreichische Statistische Zentralamt hat statistische Erhebungen über:
1. die Betriebsleistungen österreichischer Straßen- und Schienenverkehrsunternehmen,
2. die Verkehrs- und Transportleistungen inländischer Unternehmen auf der Straße und Schiene,
3. den Bestand an österreichischen Straßen- und Schienenfahrzeugen und
4. das Güterverkehrsaufkommen auf dem österreichischen Straßen- und Schienenverkehrsnetz durchzuführen.
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