§ 12. Verweise
(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.
(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind
als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:
Gewerbeordnung
1994, BGBl. Nr. 194/1994 in der Fassung BGBl. I Nr. 107/2017.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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