StKO 2018 § 10. Behörde, LGBl. Nr. 14/2018, gültig ab 01.02.2018

§ 10. Behörde

(1) Behörde im Sinn dieses Gesetzes ist die Gemeinde.

(2) Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

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