StFGPG § 32. Verweise, LGBl. Nr. 12/2012, gültig ab 18.02.2012
6. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 32. Verweise
Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
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