zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
StHKanlG 2021 § 1. Anwendungsbereich, LGBl. Nr. 57/2016, gültig von 01.06.2016 bis 20.03.2019

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz regelt

1. das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen,

2. die besonderen Bestimmungen für die Errichtung und Änderung, den Betrieb und die Instandhaltung, die Überprüfung und Überwachung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken, sowie

3. die Inspektion von Heizungsanlagen.

(2) In den Anwendungsbereich fallen nur Anlagen, deren Betriebszweck die Beheizung von Räumen und/oder die Warmwasserbereitung ist.

(3) Bei Anlagen gemäß Abs. 2, die einer Genehmigungspflicht nach gewerberechtlichen und/oder abfallrechtlichen und/oder elektrizitätsrechtlichen Vorschriften des Bundes unterliegen, beschränkt sich der Anwendungsbereich auf die Bestimmungen über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Inspektion von Heizungsanlagen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
FAAAA-77192