§ 11. Inkrafttreten von Novellen
(1) Die Änderung des § 1 Abs. 3 sowie des § 6 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 59/1995 ist mit in Kraft getreten.
(2) Die Einfügung der § 2a, 2b, 4 Abs. 5a und des § 7a sowie die Änderung des § 8 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 82/1998 sind mit in Kraft getreten.
(3) Die Änderung des § 1 Abs. 1 und des § 4 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 49/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der in Kraft.
(4) Die Änderung des § 1 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 13/2011 tritt mit dem dritten der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der , in Kraft.
(5) Der Entfall des § 7a durch die Novelle LGBl. Nr. 68/2011 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der , in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 49/2010, LGBl. Nr. 13/2011, LGBl. Nr. 68/2011
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