Steiermärkisches Grundverkehrsgesetz § 57. Verweise, LGBl. Nr. 134/1993, gültig von 01.01.1994 bis 28.02.2000

VI. ABSCHNITT Straf- und Schlußbestimmungen

§ 57. Verweise

Verweise in diesem Gesetz auf andere Rechtsvorschriften des Landes sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

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