Steiermärkisches Grundverkehrsgesetz § 57. Verweise, LGBl. Nr. 134/1993, gültig von 01.01.1994 bis 28.02.2000
VI. ABSCHNITT Straf- und Schlußbestimmungen
§ 57. Verweise
Verweise in diesem Gesetz auf andere Rechtsvorschriften des Landes sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
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