TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
GemO § 38. Satzung der Verwaltungsgemeinschaft, LGBl. Nr. 115/1967, gültig von 18.10.1967 bis 30.09.2008

Erstes Hauptstück Die Gemeinde

V. Abschnitt Verwaltungsgemeinschaften, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, Gemeindeverbände und Kleinregionen

§ 38. Satzung der Verwaltungsgemeinschaft

Bei Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft ist durch den Gemeinderat der beteiligten Gemeinden die Satzung der Verwaltungsgemeinschaft zu beschließen. Diese Satzung hat zu enthalten:

1. die Namen der beteiligten Gemeinden;

2. Name, Sitz und Leitung der Verwaltungsgemeinschaft;

3. die Bezeichnung der gemeinsam zu führenden Geschäfte;

4. den Beitrag der beteiligten Gemeinden zur gemeinschaftlichen Geschäftsführung;

5. das Verfahren bei Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft und

6. die Bedingungen der Aufnahme und das Ausscheidens von Gemeinden.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
VAAAA-77178