GemO § 12. Gemeindemitglieder, LGBl. Nr. 115/1967, gültig von 18.10.1967 bis 18.10.1995
Erstes Hauptstück Die Gemeinde
III. Abschnitt Gemeindemitglieder; Ehrungen durch die Gemeinde
§ 12. Gemeindemitglieder
Gemeindemitglieder sind jene österreichischen Staatsbürger, die im Gemeindegebiet ihren ordentlichen Wohnsitz haben.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
VAAAA-77178