§ 13. Inkrafttreten von Novellen
(1) Die Neufassung des § 6 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 46/1987 ist mit in Kraft getreten.
(2) Die Neufassung des § 1 Abs. 1 und des § 9 durch die Novelle LGBl. Nr. 59/1995 ist mit in Kraft getreten.
(3) Die Neufassung des Titels, des § 1 Abs. 1,§ 2, die Einfügung des § 3 Abs. 1a und 1b, die Neufassung des § 3 Abs. 2,§ 6 Abs. 1 und 2, § 9 und die Einfügung des § 11a durch die Novelle LGBl. Nr. 73/2001 tritt mit in Kraft.
(4) Die Änderung des § 7 Abs. 1, des § 9 Abs. 1 Z 9 und des § 10 sowie der Entfall des § 9 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 73/2001, LGBl. Nr. 87/2013
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