5. Abschnitt Schluss-, Übergangs- und Inkrafttretensbestimmungen
§ 33a. Inkrafttreten von Novellen
(1) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses sowie des § 6 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 12/2009 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der , in Kraft.
(2) Die Einfügung des § 15 Abs. 3a durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der , in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 12/2009, LGBl. Nr. 5/2010
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