5. Abschnitt Schluss-, Übergangs- und Inkrafttretensbestimmungen
§ 33a. Inkrafttreten von Novellen
(1) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses sowie des § 6 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 12/2009 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der , in Kraft.
(2) Die Einfügung des § 15 Abs. 3a durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der , in Kraft.
(3) Die Änderung des § 5 Abs. 4, des § 8 Abs. 4, des § 13 Abs. 7, des § 15 Abs. 2 und 3a Z 3, des § 23 Abs. 2, des § 27, des § 29 Abs. 1 und des § 32 Abs. 7 bis 9 sowie der Entfall der § 26 und 29 Abs. 7 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit in Kraft.
(4) In der Fassung der 5. GAEG-Novelle, LGBl. Nr. 28/2015, treten das Inhaltsverzeichnis, § 2 Abs. 2,§ 5 Abs. 4,§ 7,§ 8 Abs. 3,§ 10 Abs. 1,§ 12 Abs. 6 und 7,§ 13,§ 14 Abs. 4 und 5,§ 15 Abs. 1 und 2 sowie § 32a mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der , in Kraft; gleichzeitig tritt § 32 Abs. 2 bis 9 außer Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 12/2009, LGBl. Nr. 5/2010, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 28/2015
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