TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Stmk. BauG § 9. Zufahrten für Einsatzfahrzeuge, LGBl. Nr. 78/2012, gültig ab 28.08.2012

I. HAUPTSTÜCK Allgemeine Grundsätze und verfahrensrechtliche Vorschriften

II. TEIL

I. Abschnitt Das Grundstück und seine Bebauung

§ 9. Zufahrten für Einsatzfahrzeuge

Gebäude müssen für Einsatzfahrzeuge erreichbar sein. Die dafür erforderlichen Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ausreichend breit, befestigt und tragfähig sein.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 78/2012

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
IAAAA-77165