Stmk. BauG § 88. Anforderungen, LGBl. Nr. 13/2011, gültig von 01.05.2011 bis 03.02.2020

II. Hauptstück Bautechnische Vorschriften

II. Teil Besondere bautechnische Bestimmungen

IV. Abschnitt Veränderungen des Geländes

§ 88. Anforderungen

Bei Veränderungen des Geländes gemäß den §§ 19 oder 20 dürfen damit verbundene Änderungen der Abflussverhältnisse keine Gefährdungen oder unzumutbaren Beeinträchtigungen verursachen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 13/2011

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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