Stmk. BauG § 88. Anforderungen, LGBl. Nr. 11/2020, gültig ab 04.02.2020

II. Hauptstück Bautechnische Vorschriften

II. Teil Besondere bautechnische Bestimmungen

IV. Abschnitt Veränderungen des Geländes

§ 88. Anforderungen

Bei Veränderungen des Geländes gemäß § 20 dürfen damit verbundene Änderungen der Abflussverhältnisse keine Gefährdungen oder unzumutbare Beeinträchtigungen verursachen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 13/2011, LGBl. Nr. 11/2020

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