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Stmk. BauG § 118a. Gemeinschaftsrecht, LGBl. Nr. 27/2008, gültig von 02.04.2008 bis 02.03.2010

III. HAUPTSTÜCK Strafbestimmungen, Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 118a. Gemeinschaftsrecht

Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 2002/91/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. L 1 vom , S. 65, umgesetzt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 27/2008

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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