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Startwohnungsgesetz § 4. Einkommensgrenzen, BGBl. Nr. 640/1987, gültig ab 01.01.1988

I. ABSCHNITT

§ 4. Einkommensgrenzen

(Anm.: gilt gemäß Art. II Abs. 1 Z 6 BGBl. Nr. 640/1987 als Landesgesetz)

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