Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SPG § 93a. Information verfassungsmäßiger Einrichtungen, BGBl. I Nr. 13/2012, gültig von 01.04.2012 bis 31.08.2012

8. Teil Informationspflichten