Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SPG § 83b. Unbefugtes Verwenden geschützter grafischer Darstellungen der Sicherheitsbehörden und Polizeikommanden, BGBl. I Nr. 13/2012, gültig ab 01.04.2012

5. Teil Strafbestimmungen