Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SPG § 83a. Unbefugtes Tragen von Uniformen, BGBl. I Nr. 13/2012, gültig von 01.04.2012 bis 31.07.2016

5. Teil Strafbestimmungen